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Pflegeberatung

Pflegerisch gut beraten zu jeder Zeit!

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Sie werden von Ihren Familienangehörigen gepflegt und benötigen deshalb 2-4x/Jahr, je nach Ihrem Pflegegrad, die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Wir beraten Sie gerne professionell bezüglich aller pflegerischen Belange und halten somit Ihr pflegerisches Können und Wissen auf dem neuesten Stand. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre Pflegekasse.​
 

Pflegeberatung für Familien und Angehörige von Pflegebedürftigen

Die Pflegeberatung, auch Beratungsbesuch genannt, soll Familien und Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in deren Zuhause pflegen, pflegefachlich unterstützen und die Qualität der Pflege im eigenen Zuhause gewährleisten und stärken. Weiterhin erhalten die Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation.

 

Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung nach

§ 37.3 SGB XI?

Anspruch auf die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen, die entweder nur Pflegegeld beziehen oder einen Pflegegrad haben bzw. beantragt haben, und neben Pflegegeld auch Sachleistungen beziehen.

Ist die Pflegeberatung Pflicht für Pflegebedürftige?

Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig eine Pflicht-Pflegeberatung vorweisen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die neben dem Pflegegeld auch Sachleistungen beziehen, können die Pflegeberatung freiwillig beantragen. 

Sie Sind an einer Pflegeberatung interessiert?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Wir sind jederzeit für Sie da!

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